Um die von der Bundesregierung veröffentlichte Verordnung zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 umzusetzen, werden bei der nicht körpernahen Dienstleistungserbringung durch mut4u bis
auf Weiteres die folgenden Massnahmen ergriffen:
- Mindestabstand 2 Meter
- Bei Unterschreitung des Mindestabstandes Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer FFP2 Maske (entsprechend der gesetzlichen Lage)
- Bei Indoor Dienstleistungen häufiges Lüften
- Verantwortungsvolle Handhygiene
- Beachtung der Hust- und Niesetikette
- Erbringung eines negativen Antigen- bzw. PCR-Tests (entsprechend der gesetzlichen Lage)
- Keine Dienstleistungserbringung bei unklarem Gesundheitszustand
- Entfall der Stornogebühr bei kurzfristiger Absage durch den/die TeilnehmerIn auf Grund eines positiven COVID-19 Testergebnisses